Aktuelles
Für Besuche in unserer Einrichtung gelten die bundesweiten Basismaßnahmen des Infektionsschutzgesetzes:
FFP2-Maskenpflicht: Besucher*innen müssen eine FFP2-Maske tragen.
Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 6 und 14 Jahren dürfen eine medizinische Maske (MNS) anstatt einer FFP2-Maske tragen. Kinder unter 6 Jahren, sowie Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können, sind von der Maskenpflicht ausgenommen.